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Konferenz in Brüssel

Heute sind wir auf der Expert Conference on Return and Reintegration, organisiert von ICMPD in Brüssel. Dries Lensen macht die erste Präsentation. Versammelt sind zahlreiche Vertreter/inn en aus Zivilgesellschaft, EU-Institutionen und staatlichen Akteuren.

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Spiegel-Artikel „Sollten Syrien-Rückkehrer höhere Prämien bekommen?“

Als Projekt „DiReturn – Digital Streetworking in der Rückkehrberatung“, gefördert durch die Europäische Union, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (2021 – 2027) sowie das BAMF, möchten wir einige fachliche Ergänzungen und Korrekturen zum o. g. Artikel im SPIEGEL (17/2026) anbringen, da die dargestellte Situation aus der Beratungspraxis heraus in wesentlichen Punkten ein unvollständiges Bild vermittelt.

Die Antwort auf die Titelfrage lautet: Ja – aber nicht nur. Es handelt sich hier nicht um eine Rückkehr in das Land, das diese Menschen einst verlassen haben. Sie kehren in eine zerstörte Heimat zurück, in der sie vielfach bei null anfangen müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass es den meisten Menschen derzeit nicht möglich ist, sich selbst ein Bild vor Ort zu machen. Ob das eigene Haus noch steht, ob Infrastruktur, Schule oder Arbeit erreichbar sind. Sie sind auf Informationen aus Beratungsstellen in Deutschland oder von Menschen vor Ort angewiesen und gehen damit weitgehend ins Ungewisse. Besonders komplex ist die Situation für Familien mit Kindern, die Schuljahreszeiten einplanen und klären müssen, welche Bildungsangebote vor Ort tatsächlich bestehen.

Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen Unterstützungen schlicht zu gering. Doch auch höhere Prämien allein greifen zu kurz, wenn die eigentlichen Engpässe an anderen Stellen liegen. Überlastete Beratungsstellen, lange Wartezeiten und eine Förderstruktur, die einen Großteil der Rückkehrwilligen gar nicht erreicht, erschweren den Menschen den Zugang zum Rückkehrprozess. Viele Beratungsstellen verzeichnen aktuell Anfragen in noch nie dagewesenem Ausmaß. Wartezeiten von bis zu drei Monaten auf einen Beratungstermin sind keine Seltenheit. Hinzu kommen mehrwöchige bis mehrmonatige Bearbeitungszeiten für die Förderanträge.

Zudem erreicht die Förderung längst nicht alle Rückkehrwilligen. Förderungen über das REAG/GARP-Programm stehen ausschließlich Personen ohne ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung. Ein großer Teil der syrischen Bevölkerung bildet einen wichtigen Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes. Menschen, die hier erwerbstätig sind und ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze erzielen, haben keinen Anspruch auf diese Förderung und fließen damit nicht in die Statistik ein. Die Darstellung der Förderung als „in der Regel 1.000 Euro pro Erwachsenen“ greift deutlich zu kurz, da sie die Vielfalt bestehender Förderprogramme und die damit verbundenen unterschiedlichen Förderhöhen nicht abbildet.

Aus unserer Sicht wären andere Aspekte besonders berichtenswert gewesen: die zunehmend prekäre Finanzierungssituation unabhängiger Rückkehrberatungsstellen, die bereits zur Schließung zahlreicher Angebote geführt hat; die uneinheitliche Beratungslandschaft mit regional stark unterschiedlichen Zugängen; sowie strukturelle Probleme der Finanzierungsstruktur dieser Stellen, die eine flexible Anpassung an steigende Nachfrage unmöglich machen. Hinzu kommt, dass viele Stellen keine Zugänge zu entsprechenden Antragsplattformen haben oder diese aufgrund des hohen Zusatzaufwands nicht nutzen. Dies führt in der Praxis zu erheblichen regionalen Unterschieden in der Förderung und trägt zur Verunsicherung der Betroffenen bei.

Wir würden uns wünschen, dass diese Perspektiven aus der Beratungspraxis in zukünftige Berichterstattungen einfließen. Die betroffenen Personen verdienen eine Debatte, die sich differenziert mit ihrer Lebensrealität auseinandersetzt. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.

Irankrise und Fluchtmigration

Als gemeinnütziges Unternehmen, das sich mit Fragen der Migration beschäftigt, betrachten wir auch die aktuelle Irankrise erst einmal durch eine sehr spezifische Brille. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die kriegerischen Handlungen im Libanon und im Iran als solche Fluchtmigration nach Europa auslösen werden (aktuell gibt es keine alarmierenden Anzeichen dafür, das kann sich aber natürlich schnell ändern). Es geht auch um durch die Ölversorgungskrise ausgelöste Spätfolgen. Die größere Gefahr als unser Tankstellenproblem ist nämlich bspw. die Abhängigkeit der weltweiten Düngerproduktion vom Öl. Sollte es hier zu signifikanten Einbrüchen kommen, hat dies ernsthafte Probleme bei der Nahrungsversorgung zur Folge, mit potentiellen Produktionseinbrüchen von bis zu 25 %. Dann stellen wir uns die Frage nach Fluchtursachen aufgrund dieses Krieges noch einmal ganz anders.

Zur Abschaffung der AVB

Wir sind absolut für die sparsame Verwendung von Steuermitteln – aber die beabsichtigte Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung wird am Ende mehr kosten als eingespart wird. Hier steht, warum:
1. Verfahrensqualität und Effizienz des BAMF
Wenn Geflüchtete Zugang zu unabhängiger, unentgeltlicher Asylverfahrensberatung haben, wirkt sich das positiv auf Rechtsstaatlichkeit, Fairness, Qualität und Effizienz des Asylverfahrens aus. Asylverfahrensberatung führt nicht zu Verzögerungen und unterstützt das BAMF bei der Identifikation von Personen mit besonderem Schutzbedarf. Gut vorbereitete Antragsteller tragen Fluchtgründe vollständiger vor — das reduziert Nachermittlungen, Rückfragen und fehlerhafte Entscheidungen.
2. Entlastung der Verwaltungsgerichte
Die Belastung für das Rechtssystem könnte steigen. Wer seine Schutzgründe von Anfang an vollständig vorbringt, klagt seltener gegen ablehnende Bescheide — das entlastet die ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichte direkt.
3. Früherkennung besonderer Schutzbedarfe
In der Beratung werden besondere Schutzbedarfe systematisch erfasst und an die zuständigen Stellen gemeldet. Das ist ein zentraler Baustein zur Erfüllung der menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.
4. Planungssicherheit für Kommunen
Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten.
5. Rechtsstaatliche Legitimität des Verfahrens
In einem hochkomplexen Verfahren bräuchten Schutzsuchende Orientierung, die unabhängig von der Behörde ist, die über ihr Schicksal entscheidet. Ein Verfahren, das für Beteiligte nicht nachvollziehbar ist, produziert Misstrauen und Folgekosten.
6. EU-Recht und Haftungsrisiko
Die Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU gibt vor, dass Asylsuchenden unentgeltliche Rechtsberatung – nicht nur Rechtsauskunft! – zur Verfügung stehen muss. Eine ersatzlose Streichung setzt Deutschland dem Risiko von Vertragsverletzungsverfahren aus. Zudem ist die AVB im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) explizit vorgesehen.
7. Vertrauenseffekt als Systemvorteil
Aus der Beratungspraxis ist bekannt, dass es Schutzsuchenden wichtig ist, Informationen nicht allein von Behörden zu erhalten, da viele im Herkunftsstaat negative Erfahrungen mit staatlichen Stellen gemacht haben. Behördenunabhängige Beratung schafft das Vertrauen, das vollständige Mitwirkung erst ermöglicht — und damit bessere Datenlage für das BAMF.
Kurzes Fazit: Die AVB ist kein Sozialprogramm für Antragsteller, sondern ein Qualitätssicherungsinstrument für das Asylverfahren selbst. Die Streichung dürfte per Saldo teurer werden als die eingesparten 15 Millionen Euro.

Arbeit und Asyl

Der aktuell kommunizierte Vorschlag des Bundesinnenministers, Asylbewerber/innen frühzeitig einen möglichst unbürokratischen Zugang zum Arbeitsmarkt zu geben, ist zu begrüßen – er deckt aber nur die halbe Realität ab, was Herausforderungen bei der Arbeitsaufnahme für diese Zielgruppe angeht. Vielleicht sogar weniger als die Hälfte. Mehr als die Hälfte sind nämlich die Probleme beim Spracherwerb. Selbst für „einfache“ Helfertätigkeiten – und viele Helfertätigkeiten mögen keine Ausbildung erfordern, sind aber mittlerweile keinesfalls mehr „einfach“ – ist im Grunde ein B1-Niveau erforderlich. Arbeitsschutz-Unterweisungen und die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen, wenn etwas schiefläuft, erfordern für sich bereits ein gutes Sprachverständnis. Der Reflex, dass Unternehmer aus Not auch Personen mit unzureichenden Sprachkenntnissen eingestellt haben, stellt sich heutzutage keinesfalls mehr ein. Ohne Sprache gibt es kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Rückkehr nach Serbien und Nordmazedonien

Zum 1.1.2026 haben wir ein Kooperationsprojekt mit der Caritas Serbien und der Stiftung Mazedonische Caritas zur Beratung und Betreuung in diese Länder zurückkehrender Migrant/innen begonnen. Genauere Informationen kann man der Webseite entnehmen.
www.reintegration.net

2026 to go

Sagen wir es offen und ehrlich: 2025 war migrationspolitisch – egal, ob man sich mit Flucht oder Arbeitsmigration befasst hat – kein einfaches Jahr. Und es steht zu befürchten, dass es 2026 nicht viel besser ist. Dass übrigens die gesamte Rentendiskussion den potentiell hilfreichen Einfluss von Migration aufgrund von Angst vor der eigenen Courage weitgehend ausblendet, zeigt genau die Problematik auf, die wir aktuell haben.
Aber deswegen stecken wir den Kopf nicht in den Sand. Auch 2026 wird Chancen eröffnen. Wir danken allen, die uns im vergangenen Jahr dabei geholfen haben und wünschen schöne Festtage und einen guten Rutsch.

Arbeitsmarkt & Flüchtlinge

Wenn wir über den Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen reden, reden wir oft aneinander vorbei. Die neuen Begrenzungen für den rechtlichen Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Gestattung sind aus einem ganz anderen Grund nicht hilfreich, als manche meinen. Es ist einfach eine schlechte Idee – und das ist unter Fachleuten eigentlich Konsens -, Menschen dauerhaft in irgendwelchen Aufnahmeeinrichtungen zu parken und zur Untätigkeit zu verdammen. Wozu das führt? Schwarzarbeit, psychische Probleme, Kleinkriminalität – all die Dinge, die wir gerne bei Menschen vermeiden würden. Es geht doch erst einmal gar nicht um die Präjudizierung eines Asylverfahrens oder um Fragen von push & pull, es geht vor allem darum, dass wir mit solchen Maßnahmen mehr Probleme auslösen als lösen.

AMIF

Am 15.12. wird der neue Förderaufruf des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union in Deutschland veröffentlicht, ab Donnerstag findet dazu eine Reihe von Informationsveranstaltungen statt. Der AMIF ist das zentrale Steuerungsinstrument der EU – und durch die nationalen Programme auch vieler EU-Mitgliedsländer -, um Projekte und Programme im Bereich der gesamten Migrationspolitik zu fördern. Dies betrifft nicht nur den Flüchtlingsbereich, sondern auch z. B. Fragen der Arbeitsmigration. Dabei steht das Programm ohne Zweifel unter einem ständigen Anpassungs- und Nachjustierungsdruck, der gleichermaßen nationale Politik, Vorgaben der EU, aber auch die nackten Notwendigkeiten in der Migrationspolitik berücksichtigen muss. Das ist keine leichte Aufgabe und sie kann niemals – von niemandem – perfekt gelöst werden. Wir haben die Hoffnung, dass mit der Wiedereröffnung des AMIF wichtige Impulse in der deutschen Migrationspolitik gesetzt werden können und dass die bisherige Tendenz der Verwaltungs- und Prozessvereinfachung mit Nachdruck fortgesetzt wird, damit der Fonds die ihm übertragenen Aufgaben für alle Beteiligten auskömmlich und sinnvoll erfüllen kann.

Rückkehr nach Syrien? Nicht so schnell.

Ein Großteil der Schulen immer noch geschlossen, unzureichende medizinische Versorgung, eine am Boden liegende Wirtschaft und sehr ungewisse politische Aussichten: die Erwartungen, dass jetzt ganz plötzlich sehr viele Syrer/innen in ihre Heimat zurückkehren werden, sind unrealistisch – findet auch der Außenminister.

https://www.spiegel.de/ausland/syrien-johann-wadephul-rechnet-nicht-mit-rascher-rueckkehr-von-syrern-koennen-kaum-wuerdig-leben-a-65374469-466b-482f-a759-efc802592645