Spiegel-Artikel „Sollten Syrien-Rückkehrer höhere Prämien bekommen?“

Spiegel-Artikel „Sollten Syrien-Rückkehrer höhere Prämien bekommen?“

Als Projekt „DiReturn – Digital Streetworking in der Rückkehrberatung“, gefördert durch die Europäische Union, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (2021 – 2027) sowie das BAMF, möchten wir einige fachliche Ergänzungen und Korrekturen zum o. g. Artikel im SPIEGEL (17/2026) anbringen, da die dargestellte Situation aus der Beratungspraxis heraus in wesentlichen Punkten ein unvollständiges Bild vermittelt.

Die Antwort auf die Titelfrage lautet: Ja – aber nicht nur. Es handelt sich hier nicht um eine Rückkehr in das Land, das diese Menschen einst verlassen haben. Sie kehren in eine zerstörte Heimat zurück, in der sie vielfach bei null anfangen müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass es den meisten Menschen derzeit nicht möglich ist, sich selbst ein Bild vor Ort zu machen. Ob das eigene Haus noch steht, ob Infrastruktur, Schule oder Arbeit erreichbar sind. Sie sind auf Informationen aus Beratungsstellen in Deutschland oder von Menschen vor Ort angewiesen und gehen damit weitgehend ins Ungewisse. Besonders komplex ist die Situation für Familien mit Kindern, die Schuljahreszeiten einplanen und klären müssen, welche Bildungsangebote vor Ort tatsächlich bestehen.

Vor diesem Hintergrund sind die aktuellen Unterstützungen schlicht zu gering. Doch auch höhere Prämien allein greifen zu kurz, wenn die eigentlichen Engpässe an anderen Stellen liegen. Überlastete Beratungsstellen, lange Wartezeiten und eine Förderstruktur, die einen Großteil der Rückkehrwilligen gar nicht erreicht, erschweren den Menschen den Zugang zum Rückkehrprozess. Viele Beratungsstellen verzeichnen aktuell Anfragen in noch nie dagewesenem Ausmaß. Wartezeiten von bis zu drei Monaten auf einen Beratungstermin sind keine Seltenheit. Hinzu kommen mehrwöchige bis mehrmonatige Bearbeitungszeiten für die Förderanträge.

Zudem erreicht die Förderung längst nicht alle Rückkehrwilligen. Förderungen über das REAG/GARP-Programm stehen ausschließlich Personen ohne ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung. Ein großer Teil der syrischen Bevölkerung bildet einen wichtigen Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes. Menschen, die hier erwerbstätig sind und ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze erzielen, haben keinen Anspruch auf diese Förderung und fließen damit nicht in die Statistik ein. Die Darstellung der Förderung als „in der Regel 1.000 Euro pro Erwachsenen“ greift deutlich zu kurz, da sie die Vielfalt bestehender Förderprogramme und die damit verbundenen unterschiedlichen Förderhöhen nicht abbildet.

Aus unserer Sicht wären andere Aspekte besonders berichtenswert gewesen: die zunehmend prekäre Finanzierungssituation unabhängiger Rückkehrberatungsstellen, die bereits zur Schließung zahlreicher Angebote geführt hat; die uneinheitliche Beratungslandschaft mit regional stark unterschiedlichen Zugängen; sowie strukturelle Probleme der Finanzierungsstruktur dieser Stellen, die eine flexible Anpassung an steigende Nachfrage unmöglich machen. Hinzu kommt, dass viele Stellen keine Zugänge zu entsprechenden Antragsplattformen haben oder diese aufgrund des hohen Zusatzaufwands nicht nutzen. Dies führt in der Praxis zu erheblichen regionalen Unterschieden in der Förderung und trägt zur Verunsicherung der Betroffenen bei.

Wir würden uns wünschen, dass diese Perspektiven aus der Beratungspraxis in zukünftige Berichterstattungen einfließen. Die betroffenen Personen verdienen eine Debatte, die sich differenziert mit ihrer Lebensrealität auseinandersetzt. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.

Über den Autor

micado administrator