Zur Abschaffung der AVB

Zur Abschaffung der AVB

Wir sind absolut für die sparsame Verwendung von Steuermitteln – aber die beabsichtigte Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung wird am Ende mehr kosten als eingespart wird. Hier steht, warum:
1. Verfahrensqualität und Effizienz des BAMF
Wenn Geflüchtete Zugang zu unabhängiger, unentgeltlicher Asylverfahrensberatung haben, wirkt sich das positiv auf Rechtsstaatlichkeit, Fairness, Qualität und Effizienz des Asylverfahrens aus. Asylverfahrensberatung führt nicht zu Verzögerungen und unterstützt das BAMF bei der Identifikation von Personen mit besonderem Schutzbedarf. Gut vorbereitete Antragsteller tragen Fluchtgründe vollständiger vor — das reduziert Nachermittlungen, Rückfragen und fehlerhafte Entscheidungen.
2. Entlastung der Verwaltungsgerichte
Die Belastung für das Rechtssystem könnte steigen. Wer seine Schutzgründe von Anfang an vollständig vorbringt, klagt seltener gegen ablehnende Bescheide — das entlastet die ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichte direkt.
3. Früherkennung besonderer Schutzbedarfe
In der Beratung werden besondere Schutzbedarfe systematisch erfasst und an die zuständigen Stellen gemeldet. Das ist ein zentraler Baustein zur Erfüllung der menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.
4. Planungssicherheit für Kommunen
Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten.
5. Rechtsstaatliche Legitimität des Verfahrens
In einem hochkomplexen Verfahren bräuchten Schutzsuchende Orientierung, die unabhängig von der Behörde ist, die über ihr Schicksal entscheidet. Ein Verfahren, das für Beteiligte nicht nachvollziehbar ist, produziert Misstrauen und Folgekosten.
6. EU-Recht und Haftungsrisiko
Die Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU gibt vor, dass Asylsuchenden unentgeltliche Rechtsberatung – nicht nur Rechtsauskunft! – zur Verfügung stehen muss. Eine ersatzlose Streichung setzt Deutschland dem Risiko von Vertragsverletzungsverfahren aus. Zudem ist die AVB im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) explizit vorgesehen.
7. Vertrauenseffekt als Systemvorteil
Aus der Beratungspraxis ist bekannt, dass es Schutzsuchenden wichtig ist, Informationen nicht allein von Behörden zu erhalten, da viele im Herkunftsstaat negative Erfahrungen mit staatlichen Stellen gemacht haben. Behördenunabhängige Beratung schafft das Vertrauen, das vollständige Mitwirkung erst ermöglicht — und damit bessere Datenlage für das BAMF.
Kurzes Fazit: Die AVB ist kein Sozialprogramm für Antragsteller, sondern ein Qualitätssicherungsinstrument für das Asylverfahren selbst. Die Streichung dürfte per Saldo teurer werden als die eingesparten 15 Millionen Euro.

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micado administrator